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Zentrum für Cannabismedizin

Durch das Zentrum für Cannabismedizin von Dr. Franjo Grotenhermen können Sie schnell und gezielt zuverlässige Informationen zum Thema Cannabis als Medizin erhalten.

Eine Art Zentralinstanz für Fragen zum medizinischen Einsatz von Cannabis.

Der Autor zahlreicher Publikationen zum Thema Cannabis als Medizin hat entscheidend dazu beigetragen, dass ein Gesetz in Kraft trat, das Schwerkranken eine Therapie mit Cannabis auf Krankenkassenkosten ermöglicht.

Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen.

Vermutlich kein Zweiter in Europa – wenn nicht gar weltweit – verfügt über ein so umfassendes Wissen zu praktisch allen Aspekten des Themas Cannabis als Medizin und darüber hinaus über Erfahrungen in der Behandlung zahlreicher Patienten mit allen verschreibungsfähigen Cannabis-basierten Medikamenten.

Cannabis als Medizin
Was kann das Zentrum für Cannabismedizin für Sie tun?

Sie sind Arzt, Apotheker, Patient oder Journalist und suchen zuverlässige und kompakte Informationen zur medizinischen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden?

Sie haben schon viel im Internet recherchiert, vielleicht auch Artikel oder Bücher gelesen und sind häufig mehr verwirrt als informiert?

Ich befasse mich seit 1993 intensiv mit allen Fragen rund um Cannabis und seine Inhaltsstoffe. Das Zentrum für Cannabismedizin kann Ihnen helfen, schnell und gezielt zuverlässige Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten.

Zu Beginn ist das Informationsangebot noch gering, es wird jedoch ständig erweitert.

Franjo Grotenhermen

Viele Grüße aus Steinheim, NRW

TV-Sendungen
Dokumentarfilme über Cannabis als Medizin

Die folgenden Dokumentationen geben einen guten und spannenden Einblick in das Thema Cannabis als Medizin:

Cannabis auf Rezept (arte)

Cannabis gegen Krebs (3sat)

Information
Die wichtigsten Informationsquellen zum Thema Cannabis als Medizin

Über die folgenden Web-Seiten und Formate können Sie sich bestmöglich zum Thema Cannabis als Medizin informieren.

ACM-Mitteilungen

Alle 2 Wochen erscheinen die Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) und berichten über Entwicklungen im deutschsprachigen Raum, vor allem in Deutschland.

Die ACM-Mitteilungen werden seit 2007 von Dr. Grotenhermen für die ACM erstellt und können kostenlos abonniert werden.

Zu den ACM-Mitteilungen →

IACM-Informationen

Alle 2 Wochen erscheint der Online-Newsletter der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (IACM). Er berichtet über neue Studien mit Cannabis und Cannabinoiden sowie weltweite Entwicklungen.

Die IACM-Informationen werden seit 2000 von Dr. Grotenhermen für die IACM erstellt und können kostenlos abonniert und nach Stichworten, wie zum Beispiel Erkrankungen, durchsucht werden.

Zu den IACM-Informationen →

Bundesopiumstelle

Die Bundesopiumstelle, eine Behörde unter der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums, beantwortet häufige Fragen von Patienten, Ärzten und Apothekern zum Thema Cannabis als Medizin, wie etwa zur Mitnahme von Cannabis-Medikamenten ins Ausland.

Zum Bereich "Cannabis als Medizin" der Bundesopiumstelle →

FAQ zu THC
Die häufigsten Fragen zu einer Therapie mit THC-reichen Cannabis-Medikamenten

Gut aufbereitete und übersichtliche Informationen zu diesem Thema finden Sie außerdem im ACM-Magazin.

Die Voraussetzungen sind im § 13 des Betäubungsmittelgesetzes beschrieben.

Danach muss eine Behandlung mit Betäubungsmitteln begründet sein. Sie ist insbesondere dann nicht begründet, wenn „der beabsichtigte Zweck auch auf andere Weise erreicht werden kann.“ Wenn andere Therapien genauso wirksam sind, dürfen Betäubungsmittel, also auch THC-reiches Cannabis nicht eingesetzt werden.

Einen wichtigen Kommentar hierzu von Oberstaatsanwalt Dr. Jörn Patzak, Kommentator des Betäubungsmittelgesetzes, finden Sie in den ACM-Mitteilungen vom 02. Juni 2019.

Es müssen im Wesentlichen 3 Voraussetzungen vorliegen:

  1. Es muss eine schwere Erkrankung vorliegen.

  2. Diese kann nicht anders als mit Cannabis behandelt werden.

  3. Es muss eine begründete Aussicht auf Linderung der Symptome bestehen.

Ausnahmen gelten nur für 2 zugelassene Präparate.

Ja, es müssen nur die Voraussetzungen des § 13 Betäubungsmittelgesetz erfüllt sein.

Nein. Die Behandlung muss allerdings begründet sein.

Einzelne Cannabinoide wie CBD und THC/Dronabinol, zugelassene Medikamente (Nabilon, Sativex), Medizinalcannabisblüten, Cannabisextrakte.

Es gibt Unterschiede beim Eintritt der Wirkung, der Zeit bis zum Wirkungsmaximum und der Dauer der Wirkung.

Die jeweilige Dosis hängt nicht von der Indikation ab, sondern von der individuellen Verträglichkeit und Wirksamkeit bei einem konkreten Patienten.

Es gilt der Grundsatz: Start low, go slow. Mit kleinen Dosen beginnen und langsam steigern.

Cannabis-Medikamente werden akut häufig nicht gut vertragen, sodass mit kleinen Dosen begonnen werden sollte, um starke Nebenwirkungen zu vermeiden.

Häufig sind Sedierung, Schwindelgefühl, Mundtrockenheit, Reduzierung der geistigen und psychomotorischen Leistungsfähigkeit, zum Beispiel mit Bedeutung für die Fahrtüchtigkeit. Cannabis-Medikamente werden jedoch langzeitig normalerweise sehr gut vertragen.

Besondere Vorsicht ist geboten bei schizophrenen Psychosen in der Familienanamnese und bei der Behandlung von Kindern.

FAQ zu CBD
Die häufigsten Fragen zur Einnahme von Cannabidiol (CBD)

Gut aufbereitete und übersichtliche Informationen zu diesem Thema finden Sie außerdem im ACM-Magazin.

Diese Fragen und Antworten stammen aus dem Buch "Die Heilkraft von CBD und Cannabis" (Rowohlt Verlag).

Cannabidiol ist ein Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.). Es zählt zu den Cannabinoiden.

CBD wirkt nicht psychedelisch und macht nicht high. Hanfextrakte mit CBD enthalten häufig unterschiedliche THC-Restmengen.

CBD kann in der Medizin in höheren Dosen zur Behandlung einiger Erkrankungen eingesetzt werden, darunter zur Therapie der Epilepsie, von Angststörungen, Entzündungen, Schlafstörungen und von schizophrenen Psychosen.

In geringen Dosen, wie sie in Nahrungsergänzungsmitteln auf Hanfbasis eingenommen werden, ist die Wirkung bisher nicht erforscht. Nutzer berichten bei der innerlichen Anwendung beispielsweise von Entspannung und verbessertem Schlaf.

CBD ist in geringen Dosen als Nahrungsergänzungsmittel sehr gut verträglich. Es sind daher keine Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

Anders ist es in hohen, medizinisch relevanten Dosen. Hier werden nicht selten unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, etwa Medikamente gegen Epilepsie, beobachtet. In höheren Dosen können auch Nebenwirkungen, wie beispielsweise Übelkeit auftreten.

Die Dosis hängt nicht von der CBD-Konzentration der Produkte in Prozent ab, sondern von der eingenommenen Menge.

So kann man von einem Produkt mit 5 % CBD die gleiche CBD-Dosis einnehmen wie mit einem Produkt mit 10 % CBD.

Im Falle einer geringeren Konzentration muss nur eine höhere Menge eingenommen werden, um die gleiche Dosis aufzunehmen.

CBD kann sich günstig auf Hautprobleme, Hauterkrankungen (Neurodermitis) und die Hautalterung auswirken. Es wirkt entzündungshemmend und fördert die Produktion von antioxidativen Enzymen in bestimmten Hautzellen (Keratinozyten).

Weiterführende Informationen zu diesem Thema können sie im Journal-Artikel "Das therapeutische Potenzial von Cannabis bei Hauterkrankungen" nachlesen.

Reines CBD ist seit 2016 ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Es kann daher nur in der Apotheke erworben werden. Reine CBD-Lösungen dürfen nicht als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden.

Nahrungsergänzungsmittel zählen grundsätzlich zu den Lebensmitteln. Es wird gegenwärtig juristisch diskutiert, ob CBD-Extrakte (ohne synthetisches CBD), also CBD-reiche Extrakte aus der Hanfpflanze, als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden dürfen oder nicht. Häufig werden sie daher als Aroma-Öle angeboten.

Der Preis spielt heute keine Rolle. Günstige Präparate können genauso wirksam sein wie teure Produkte. Es kommt vor allem darauf an, einen zuverlässigen Hersteller auszuwählen.